"Durch des Ringes Gold errät seine Gier, wo neuer Schimmer in Schachten sich birgt"... (Mime)

Sie wurden abgemahnt, weil Sie eine einzelne Datei aus dem Internet heruntergeladen haben und sollen einige hundert oder gar tausend Euro zahlen?

Ihr Vorgehen sollte das folgende sein:

  • Entspannen Sie sich! Es ist nicht so schlimm wie das Anschreiben vermuten ließe;
  • Kontrollieren Sie, bis wann Ihnen die Frist zur Reaktion gesetzt wurde! Es muss unbedingt innerhalb dieser Frist gehandelt werden, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht, welche mit hohen Kosten verbunden wäre;
  • Nehmen Sie mit mir Kontakt auf! Wir vereinbaren dann einen Termin innerhalb der Frist, zu welchem Sie die Unterlagen mitbringen. Ich kontrolliere dann die Lage in Ihrem Fall, erstelle eine modifizierte Unterlassungserklärung und ein spezielles Anschreiben, in welchem ich auf Ihren konkreten Fall eingehe und die Zahlungsaufforderung zurückweise;
  • Damit ist für Sie alles erledigt und Sie müssen nicht mehr daran denken - natürlich nachdem Sie meine Rechnung bezahlt haben;
  • Den gesamten weiteren Schriftverkehr mit den Abmahnanwälten übernehme ich; Sie erhalten zu Ihrer Information Abschriften, welche Sie abheften können;
  • Manchmal verstoßen die Abmahnanwälte gegen anwaltliche Berufspflichten und senden Ihnen persönlich Anschreiben, obwohl bekannt ist, dass Sie von mir vertreten werden. Dann können Sie mir diese Schreiben unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen und ich übernehme wie gehabt den Schriftverkehr;

Mein Rat:

Holen Sie den Rat eines in Filesharing-Fällen geschulten Anwalts ein! Jeder Fall hat seine Eigenheiten, die unbedingt beachtet werden müssen. Ich bin als Fachanwältin für IT-Recht besonders geschult und verfüge über eine langjährige Erfahrung - nehmen Sie mit mir Kontakt auf.