Cloud Computing ist zwar sehr praktisch für Ihr Unternehmen - allerdings bereitet dies eine Vielzahl an juristischen Problemen. Ich berate Sie dabei, wie Sie diese umgehen bzw. das rechtliche Risiko gering halten können.
Cloud Computing ist derzeit in Mode, insbesondere Begriffe wie “Software as a Service” oder “Infrastructure as a Service” sind weitverbreitet.
Insbesondere gibt es Konflikte mit dem deutschen Datenschutzrecht - einige Juristen sind sogar der Ansicht, dass Cloud Computing derzeit nach deutschen Recht generell unzulässig sei. Neben dem Datenschutzrecht dürfen jedoch auch andere wichtige Vorschriften nicht übersehen werden, wie z.B. Aufbewahrungspflichten für Dokumente, Pflicht zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und ggf. die Regelungen des Verbraucherschutzrechts.
Wichtig ist weiterhin die Frage des Zugriffs Dritter auf Daten in der Cloud. Dies betrifft nicht nur die Sicherheit gegen Hacker sondern insbesondere auch um legale Zugriffe, Z.B. durch Finanzbehörden oder Sicherheitsorganisationen.
Bei Auslagerung von Daten in die Cloud liegt in aller Regel eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Damit findet - auch bei private Clouds - § 9 BDSG mit seinen Anlagen Anwendung, was zu umfangreichen Anforderungen an die Datensicherheit führt. Bei Public Clouds ist zudem in der Regel eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG anzunehmen, was zu weiteren rechtlichen Anforderungen führt. Insbesondere ist es an sich nicht möglich, einen Anbieter mit Sitz außerhalb der EU zu wählen, was beim Cloud Computing offensichtlich zu erheblichen Problemen führt. Hier ist daher sicherzustellen, dass die Anbieter durch Selbstbindung und verbindliche Zusagen ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.
Wenn die Voraussetzungen an die Auftragsdatenverarbeitung nicht vorliegen, muss eine Rechtfertigung nach § 28 BDSG vorliegen und “Safe Harbor“-Regelungen oder EU-Standard-Vertragsklauseln sind zu prüfen. Stets ist nach deutschem Recht dabei eine zweistufige Prüfung vorzunehmen hinsichtlich angemessenem Schutzniveau und Rechtfertigung. Problematisch ist bei Daten in den USA die umfassenden Regelungen des USA Patriot Acts, der unter Umständen den Zugriff von Behörden auf die sensiblen Daten erlaubt.
Facebook änderte seine Datenschutzrichtlinie und verschlechtert weiter das „Schutz“-Niveau der Daten. Bis 18.5. müssen 7000 Nutzer dem widersprechen!
Aktuelle Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung diverser Filme
Ein Arzt, der sich Bewertungen in einem frei zugänglichen Internetportal ausgesetzt sieht, hat keinen Anspruch gegen den Betreiber des Portals auf Löschung des Eintrags.