Meine Tätigkeiten:

Ihr Unternehmen sollte ein umfassendes Konzept aufstellen für einen optimalen Know-How-Schutz werden. Dies umfasst die Prüfung der bestehenden Rechte sowie die Systematisierung dieser zur optimalen wirtschaftlichen Verwertung. Ich berate ich Sie durch:

  • Überblick über die im Unternehmen bestehenden Schutzrechte;
  • Dokumentation von Know-How behafteten Vorgängen im Unternehmen;
  • Prüfung und Erstellung eines Lizenzvertragsmanagement;
  • Beratung zum Vorgehen in Ländern, die für Produktpiraterie bekannt sind;
  • Prüfung, Erstellung und Umsetzung einer internen IP-Richtlinie.

Der Hintergrund:

Im Rahmen der IP-Compliance (Know-How-Schutz) sollte geprüft und überwacht werden, welche Schutzrechte in einem Unternehmen bestehen, welche zusätzlich geschaffen werden sollten und wie diese eingesetzt werden (sollten).

1) Überblick über bestehende Schutzrechte

Ausgangspunkt sollte die Durchführung einer vollständigen Inventur aller im Unternehmen bestehenden Schutzrechte sein, ergänzt durch eine regelmäßige Analyse. Im Anschluss an diese Analyse sollte eine Bewertung der Relevanz und daraus folgender Abstufung erfolgen. Dies umfasst insbesondere auch eine Prüfung, welche Anmeldung weiterer Schutzrechte sinnvoll ist (dies sollte an sich vor Markteinführung geschehen!).

Dabei sind vor allem folgende Schutzrechte betroffen:

Registrierte Schutzrechte (Marken, Patente, Geschmacksmuster)
nicht eingetragene Schutzrechte (z.B. europäische Geschmacksmuster, Urheberrechte, Betriebsgeheimnisse, Know-How)

2) Dokumentation der Know-How behafteten Verträge

Für den Schutz der Rechte die nicht in ein Register eingetragen werden können ist eine saubere Dokumentation der Vorgänge unerlässlich. Da keine formelle Eintragung dieser Rechte (insbes. Urheberrechte) erfolgt, können die eigenen Rechte gegenüber Dritten nur dann durchgesetzt werden, wenn sauber dokumentiert ist, dass und wann die Rechte im Unternehmen gelegt wurden.
Hier sollte ein System entwickelt werden, wie dies dokumentiert werden kann. Insbesondere bei hoher Mitarbeiterfluktuation ist dies nötig.

3) Unterhalt eines Lizenzvertragsmanagement

Dies betrifft zwei Punkte: Zum einen muss geprüft werden, ob die Benutzung von Lizenzen anderer Rechteinhaber ordnungsgemäß erfolgt. Zum anderen sollte sichergestellt sein, dass Lizenzen die an eigenen Rechten vergeben wurden im vertraglichen Rahmen von den Lizenzinhabern genutzt werden.

Vorweg sollte durch Recherchen geprüft werden, ob überhaupt kollidierende Rechte Dritter bestehen. Ist dies der Fall, muss der Erwerb/die Lizenzierung geprüft werden. Um eine rechtswidrige Nutzung zu vermeiden, sollte vor Benutzung sichergestellt werden, dass ordnungsgemäß Lizenzen erworben wurden und die geplante Benutzung diesen entspricht.
Dazu sollte eine zentrale Stelle eingerichtet werden, welche das Lizenzmanagement übernimmt.

Hinsichtlich eigener Rechte sollte die verwaltende Stelle die vergebenen Lizenzen dokumentieren und regelmäßig aktualisieren. Ansonsten könnten Lizenzgebühren oder das gesamte Recht verloren gehen. Auch bei Marken sollte die Verwendung des Lizenznehmers überprüft werden und die fünfjährige Schonfrist zur Nichtbenutzung beachtet werden.

4) Länder die für Produktpiraterie bekannt sind

Hier ist besondere Vorsicht geboten. So sollten Vertragsstrafenvereinbarungen getroffen werden, die bestehenden Rechte klargestellt und Maßnahmen zur Verhinderung der Weitergabe des Know-Hows getroffen werden.
Wichtig sind zudem die strengen Anforderungen des deutschen Rechts an das Inverkehrbringen eines Artikels. So muss geprüft werden, ob Rechte Dritter bestehen und wie ggf. ein Liferant in Regress genommen werden kann.

5) Aufstellung einer internen Schutzrechte-Richtlinie

Zuletzt, also nach Durchführung der Schutzrechteanalyse sowie Bewertung der Assets und Risiken, sollten dies alles in eine interne IP-Richtlinie münden, die auch in der Folgezeit implementiert und überwacht werden muss.

Diese Richtlinie sollte auch Handlungsanweisungen für den Schutz der IP-Assets enthalten wie auch Regelungen zur Vermeidung von Konflikten mit den Rechten Dritter. Dafür ist es nötig, Arbeitsabläufe und Prüfungsprozesse zu regeln. Auch ist ein Verfahren für die frühzeitige Einbindung aller Unternehmensbereiche notwendig. Auch sollten die Mitarbeiter darin geschult werden, diese Rechte zu überwachen und zu begleiten.

Als Rechtsanwältin ist es mir in besonderem Maße möglich, Ihre Schutzrechte zu prüfen und bewerten und daraus den optimalen Ertrag für Ihr Unternehmen zu ziehen.