U+C haben zuletzt Berühmtheit erlangt durch ihre Versteigerung von noch offenen Forderungen in Höhe von 90 Millionen € (siehe News). Wohl auch daher werden derzeit vermehrt Abmahnungen verschickt sowie Mahnungen für alte Fälle versendet.
U+C sind nicht als Klagefreudig bekannt, ich habe bislang noch keine Klage erhalten. Wie sich die Versteigerung auswirken wird bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich werden in nächster Zeit sich Bettelbriefe durch Inkassobüros häufen.
Wenn Sie dahingehend rechtliche Fragen habe oder eine Abmahnungen erhalten haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Auf Grundlage der EG-Computerrichtlinie ist weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch einer Programmiersprache geschützt.
Wenn eine Anwaltskanzlei „vorbeugende Unterlassungserklärungen“ an nicht mandatierte Kanzleien schickt, besteht ein Unterlassungsanspruch (OLG Hamburg).