Als Urheber möchten Sie nicht, dass Ihre Werke unerlaubt verwendet werden. Als Verwender möchten Sie sich hingegen gegen ungerechtfertigte Abmahnungen schützen.
Ich vertrete Webdesigner, Fotografen, Künstler und Sänger, die ihre Rechte mit sicheren Verträgen schützen wollen und für den Fall, dass bereits Rechtsverletzungen stattgefunden haben, die Verletzer auf Unterlassung und Schadenersatz - einschließlich Ersatz der Anwaltskosten - in Anspruch genommen werden.
Auch für den Fall, dass Sie abgemahnt wurden, weil sie angeblich ein Urheberrecht verletzt haben, stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen gerne zur Verfügung.
Sie verkaufen Waren in Ihrem Onlineshop, bei eBay oder Amazon und stellen diese mit sorgfältig selbst erstellten Fotos dar? Sollte ein Konkurrent diese Fotos verwenden, haben Sie das Recht, Ihren Konkurrenten abzumahnen. Rufen Sie mich an!
Auf Grundlage der EG-Computerrichtlinie ist weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch einer Programmiersprache geschützt.
Wenn eine Anwaltskanzlei „vorbeugende Unterlassungserklärungen“ an nicht mandatierte Kanzleien schickt, besteht ein Unterlassungsanspruch (OLG Hamburg).