"Durch des Ringes Gold errät seine Gier, wo neuer Schimmer in Schachten sich birgt"... (Mime)

Wenn Sie selbst antworten ohne einen Anwalt einzuschalten besteht ein erhöhtes Risiko, dass Sie verklagt werden!

  • Sie sollten keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben, da dies erhebliche rechtliche Nachteile und Kosten verursachen kann;
  • Wenn Sie eine modifizerte Unterlassungserklärung selbst schreiben besteht das Risiko, dass ein Fehler passiert oder ein Teil fehlt und Sie dann trotz Antwort eine einstweilige Verfügung kassieren;
  • Wenn Sie durch einen guten Anwalt vertreten werden, welcher fachkundig auf die Schreiben der Abmahnanwälte eingeht und dagegen argumentiert sehen die Abmahnenanwälte in aller Regel von einer Klage ab - wenn Sie selbst antworten ist das Risiko einer Klage deutlich größer.
  • Die Anwaltskosten entstehen zudem nur einmal für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit. Falls Sie also aufgrund mehrere Drohbriefe und Klageandrohung nun doch zu einem Anwalt möchten, haben Sie keine Vorteile gegenüber dem sofortigen Gang zum Anwalt.